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1.
Reiseanmeldung und Bestätigung
Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Fasanenweg 2, 4, 6 in Börgerende gelegene Wohnung zur Benutzung als Ferienwohnung.
Der Beherbergungsvertrag über die Vermietung einer der Ferienwohnungen in Börgerende, Fasanenweg 2, 4, 6 kommt durch Ihre Anmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung kann per E-Mail, Fax, Telefon, der verbindlichen Buchung auf unserer Homepage oder schriftlich geschehen. Der Beherbergungsvertrag wird verbindlich, wenn der Vermieter dem Mieter die Dauer, die Wohnung und den Preis der Beherbergung schriftlich oder als E-Mail bestätigt. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.
2. Bezahlung, Sicherheitsleistung
Innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises oder eines vereinbarten Betrags fällig. Die restlichen 90 % werden 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin fällig. Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der Mieter, bei Vereinbarung einer Überweisung, die vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters auf die angegebene Bankverbindung leistet.
Der Mieter leistet keine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution oder ähnliches. Verursacht der Mieter Schäden, die dieser zu vertreten hat, wird dies bei Rückgabe dokumentiert und bezahlt.
3. Rücktritt, Umbuchungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Ferienhaus Quäkenpüker. Gelingt es dem Ferienhaus Quäkenpüker, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden keine Rücktrittskosten oder ähnliches berechnet. Gelingt keine Neuvermietung für diesen Zeitpunkt, so wird folgender pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren fällig:
– Bis 50 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
– Bis 35 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
– Bis 21 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
– Bis 14 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird 100 % des gesamten Reisepreises berechnet. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Ferienhaus Quäkenpüker rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
4. Sonstiges
Die angegebene Personenzahl ist für die jeweilige Ferienwohnung bindend. Eine Aufbettung für Kleinkinder ist nach Rücksprache natürlich möglich.
Die Benutzung des Kamins geschieht auf eigene Gefahr.
Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Wohnung ist vom Mieter am Auszugstag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Sie ist vom Mieter in besenreinem und ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Endreinigung umfasst nicht das Geschirrspülen und die Müllentsorgung. Diese Pflichten obliegen dem Mieter.
Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung vom Vermieter besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung (Besenreinheit), ist für die Generalreinigung 30 EURO zusätzlich zu zahlen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte und grob fahrlässige Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Nutzungsbedingungen über die Nutzung eines
Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die dar-aus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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